Social Code of Conduct

Der NonvisioN Verhaltenskodex.

Anweisungen zu sozialen Geschäftspraktiken mit Blick auf die Einhaltung der für die NonvisioN Werbeproduktion GmbH & Co. KG geltenden Sozialstandards.

1. Freiwilliges Beschäftigungsverhältnis

Die Freiwilligkeit der Beschäftigung muß gewährleistet sein. Zwangsarbeit, übermäßig harte Arbeit, Sklavenarbeit, erzwungene Arbeit im Strafvollzug oder Leibeigenschaft sind verboten. Jede gesetzwidrige Art der Beschäftigung ist unzulässig. Die Identität jeder Person ist zu wahren, d.h. Mitarbeiter dürfen nicht gezwungen werden, dem Arbeitgeber ihre Ausweispapiere auszuhändigen.

 

2. Freiheit des Zusammenschlusses

Das Recht der Mitarbeiter, sich zusammenzuschließen oder zu organisieren oder Tarifhandlungen zu führen, sollte respektiert werden. In keinem Fall sollten über Mitarbeiter aus einem solchen Grund Sanktionen verhängt werden.

 

3. Kinderarbeit

Kinderarbeit findet nicht statt, sie ist verboten. Per Definition ist ein Kind eine Person unter 15 Jahren (bzw. 14, soweit gemäß den Konventionen der ILO zulässig). Sofern örtliche Vorschriften höhere Altersgrenzen vorsehen, sind diese einzuhalten. Jedes Kind ist vor Ausbeutung und vor Arbeiten, die mit Gefahren verbunden sind, zu schützen. Dies bezieht sich auch auf Tätigkeiten, welche die natürliche körperliche, geistige, moralische und soziale Entwicklung des Kindes beeinträchtigen.

 

4. Diskriminierung

Diskriminierung jeglicher Art ist verboten. Gleichbehandlung und Chancengleichheit sind allen Mitarbeitern unabhängig von der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, dem Glaubensbekenntnis, der politischen Ansicht, der Staatsangehörigkeit, dem gesellschaftlichen Hintergrund, der Kultur und jeglichen sonstigen Unterscheidungsmerkmalen zu gewähren.

 

5. Arbeitsbedingungen

Die Arbeitsbedingungen sind menschenwürdig zu gestalten. Einkommen und sonstige Leistungen müssen mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn bzw. etwa im betreffenden Gebiet oder in der betreffenden Branche üblichen höheren Sätzen entsprechen. Die Zahlung von Lohn und sonstigen Leistungen hat regelmäßig, termingerecht und direkt an den Mitarbeiter zu erfolgen. Die Arbeitszeit muß den Arbeitszeitvorschriften und geltendem Recht entsprechen. Etwa vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Unterkünfte müssen menschenwürdige Lebensbedingungen bieten. Sie müssen mindestens den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen. Körperliche Mißhandlung oder deren Androhung, entwürdigende und ungerechte Bestrafung, körperliche Züchtigung, sexuelle oder sonstige Belästigung und Einschüchterung durch den Arbeitgeber sind streng verboten.

 

6. Sicherheit und Gesundheit

Es ist ein sicheres und hygienisches Arbeitsumfeld zu gewährleisten. Der Arbeitgeber hat sich nach besten Kräften um die Sicherstellung und Förderung des Gesundheitsschutzes zu bemühen.

 

7. Umwelt

Bei allen umweltrelevanten Angelegenheiten ist die geltende Rechtsprechung zu beachten.

Erhält die NonvisioN Werbeproduktion GmbH & Co. KG Kenntnis von einem Verstoß gegen diese Sozialstandards, so kann dies zur Beendigung der Geschäftsbeziehung führen!